Fördermittel für den Einbruchschutz
Die staatliche Kreditbank KfW und das Bundesinnenministerium vergeben Fördergelder für die Investition in die Bereiche Einbruchschutz und Präventivmaßnahmen.
Sie wollen sich vor Einbruch schützen? Dann nutzen Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit", welches für barriereduzierende Maßnahmen und Einbruchsicherheit gedacht ist.
Was wird gefördert?
Verallgemeinert gesagt, werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in gefördert. Dazu gehören zum Beispiel:
- der Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren nach DIN EN 1627
- der Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind dabei Tore nach DIN V ENV 1627 oder besser
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen - Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig
- Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wir sind Ihr professioneller Fachpartner für die Umsetzung von allen Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz, Alarmanlagen und Präventivmaßnahmen aus Nordwalde für die Region.
Rufen Sie uns einfach direkt unter 02573 9343 - 0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@gss-elektro.de.
Alternativ können Sie auch das Formular auf unserer Kontaktseite verwenden. Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Projekt!
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